Wir bieten in Fulda regelmäßig im Frühjahr und im Herbst unsere Kurse zum Erwerb des beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) an.
Das SRC berechtigt zur Bedienung und Beaufsichtigung eines UKW-Funkgerätes an Bord eines Sportbootes auf Seeschifffahrtsstraßen sowie auf Seegewässern und zur Teilnahme am Seefunk.
Ist ein Sportboot mit einem UKW-Funkgerät für den Seefunk ausgestattet und soll auf Seeschifffahrtsstraßen oder dem Meer gefahren werden, so muss das Funkgerät zwingend eingeschaltet werden. Dies erfordert jedoch, dass ein Crewmitglied über das SRC verfügt und berechtigt ist das Funkgerät zu bedienen. Ist dies nicht der Fall, so darf das Boot in diesem Revier nicht gefahren werden.
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate wird international anerkannt.
Die nächste theoretische und praktische Ausbildung zum SRC findet an folgenden Tagen in den Räumen der Fahrschule Jürgen Auth, Kurfürstenstr.17, 36037 Fulda statt:
Die Kurse zum Erwerb des SRC finden mit mindestens 5 und maximal 12 Teilnehmern statt. Sollte es mehr Anmeldungen geben, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen über die Teilnahme.
Die Ausbildung zum SRC besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im Theorieteil beschäftigen wir uns zunächst mit den Grundlagen des Seefunks. Hierzu zählen Inhalte wie Entstehung des Seefunks, Rechtliche Grundlagen, GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System), Betriebsverfahren, Seefunkzeugnisse, Kennzeichnung von Funkstellen, Funkbetrieb und Technik, etc. In der Regel benötigen wir für den theoretischen Teil etwa einen halben Tag.
Den überwiegenden Teil des Kurses nimmt anschließend die praktische Ausbildung in Anspruch. Hierfür stehen für die Kursteilnehmer 6 Funkgeräte vom Typ icom IC-M 323 zur Verfügung. An einem dieser Ausbildungsgeräte wird später auch die Prüfung stattfinden.
In der praktischen Ausbildung beschäftigen wir uns zunächst mit der grundlegenden Bedienung und Menüführung des Ausbildungsfunkgerätes.
Nachdem wir uns mit den Geräten vertraut gemacht haben, üben wir intensiv die verschiedenen prüfungsrelevanten Meldungen eigener Notverkehr, bestätigen einer empfangenen Notfallmeldung, weiterleiten einer Notmeldung, Funkstille im Notverkehr gebieten, Notverkehr beenden, DSC-Fehlalarm stornieren, Dringlichkeitsmeldung, Sicherheitsmeldung und Routinemeldung.
Im letzten Teil beschäftigen wir uns mit den Diktat- und Übersetzungsaufgaben, die prüfungsrelevant sind. Aus einem Pool von 27 vordefinierten Mustertexten wird später in der Prüfung ein Text in englischer Sprache diktiert, muss mitgeschrieben und anschließend schriftlich ins deutsche übersetzt werden. Im weiteren Schritt muss ein weiterer dieser 27 Mustertexte in der Prüfung schriftlich vom deutschen ins englische übersetzt werden.
Für die praktische Prüfung weiterhin relevant ist nachher das internationale Buchstabieralphabet.
Die Prüfung zum SRC findet voraussichtlich am Samstag, 29. März 2025 in Eibelstadt statt.
(Terminänderungen vorbehalten)
Alle Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss Main des DMYV (Deutscher Motoryachtverband e.V.) abgenommen (www.pa-main.de).
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im theoretischen Teil der Prüfung muss ein Fragebogen mit 24 Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden. Diese Fragen entstammen einem festgelegten Fragenkatalog von 180 Fragen. Die entsprechenden Grundlagen wurden im theoretischen Teil des Kurses besprochen.
Ferner wird der Prüfer einen der 27 vordefinierten Mustertexte wie oben beschrieben in englisch diktieren und muss von den Prüflingen mitgeschrieben und übersetzt werden. Ferner müssen die Prüflinge wie ebenfalls oben bereits beschrieben einen dieser 27 vordefinierten Mustertexte schriftlich vom deutschen ins englische übersetzen.
Im praktischen Teil der Prüfung wird der Prüfer unterschiedliche Meldungen, die im Kurs gelernt und geübt wurden, abfragen. Die entsprechenden Meldungen müssen dabei auswendig gekonnt werden.
Für den Erwerb des SRC entstehen folgende Kosten:
Der SRC berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Hierfür ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erforderlich. Informationen zum UBI findest du unter UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).
Zur Anmeldung zum Kurs sende mir bitte eine Mail an die info@bootsfuehrerschein-fulda.de und lasse mir folgende Daten zukommen: