Die Bootsschule Jürgen Gies bietet in Fulda regelmäßig im Frühjahr und im Herbst ihre Kurse zum Erwerb des beschränkt gültigen Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) an.
Ab 2026 mit neuem Konzept:
die theoretische Ausbildung findet online statt, die praktische Ausbildung in Einzeltrainings

Das SRC berechtigt zur Bedienung und Beaufsichtigung eines UKW-Funkgerätes an Bord eines Sportbootes auf Seeschifffahrtsstraßen sowie auf Seegewässern und zur Teilnahme am Seefunk.
Ist ein Sportboot mit einem UKW-Funkgerät für den Seefunk ausgestattet und soll auf Seeschifffahrtsstraßen oder dem Meer gefahren werden, so muss das Funkgerät zwingend eingeschaltet werden. Dies erfordert jedoch, dass ein Crewmitglied über das SRC verfügt und berechtigt ist das Funkgerät zu bedienen. Ist dies nicht der Fall, so darf das Boot in diesem Revier nicht gefahren werden.
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate wird international anerkannt.
Die Ausbildung zum SRC besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
In der theoretischen Ausbildung beschäftigen wir uns zunächst mit den Grundlagen des Seefunks. Hierzu zählen Inhalte wie Entstehung des Seefunks, Rechtliche Grundlagen, GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System), Betriebsverfahren, Seefunkzeugnisse, Kennzeichnung von Funkstellen, Funkbetrieb und Technik, etc.
In der praktischen Ausbildung beschäftigen wir uns anschließend mit der Handhabung des Funkgerätes. Hierfür stehen für die Kursteilnehmer Funkgeräte vom Typ icom IC-M 323 zur Verfügung. An einem dieser Funkgeräte wird später auch die Prüfung stattfinden.

Nachdem wir uns mit den Geräten vertraut gemacht haben, üben wir intensiv die verschiedenen prüfungsrelevanten Meldungen wie eigenen Notverkehr einleiten, bestätigen einer empfangenen Notfallmeldung, weiterleiten einer Notmeldung, Funkstille im Notverkehr gebieten, Notverkehr beenden, DSC-Fehlalarm stornieren, Dringlichkeitsmeldung, Sicherheitsmeldung und Routinemeldung.
Im letzten Teil beschäftigen wir uns mit den Diktat- und Übersetzungsaufgaben, die prüfungsrelevant sind. Aus einem Pool von 27 vordefinierten Mustertexten wird später in der Prüfung ein Text in englischer Sprache diktiert, muss mitgeschrieben und anschließend schriftlich ins deutsche übersetzt werden. Im weiteren Schritt muss ein weiterer dieser 27 Mustertexte in der Prüfung schriftlich vom deutschen ins englische übersetzt werden.
Für die praktische Prüfung weiterhin relevant ist nachher das internationale Buchstabieralphabet.
Die nächste theoretische Ausbildung zum SRC findet an folgenden Abenden online (per Zoom) statt:
Die praktische Ausbildung findet in Einzeltrainings bei uns in Eichenzell statt. Die Termine (2x ca. 1,5 Std.) werden individuell vereinbart.
Die Kurse zum Erwerb des SRC finden unabhängig von einer Teilnehmerzahl statt.
Die Prüfung zum SRC findet voraussichtlich am Sonntag, 01. März 2026 in Würzburg statt.
(Terminänderungen vorbehalten)
Alle Prüfungen werden vom Prüfungszentrum Main des DMYV (Deutscher Motoryachtverband e.V.) abgenommen (www.pz-main.de).
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im theoretischen Teil der Prüfung muss ein Fragebogen mit 24 Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden. Diese Fragen entstammen einem festgelegten Fragenkatalog von 180 Fragen. Die entsprechenden Grundlagen wurden im theoretischen Teil des Kurses besprochen.
Ferner wird der Prüfer einen der 27 vordefinierten Mustertexte wie oben beschrieben in englisch diktieren und muss von den Prüflingen mitgeschrieben und übersetzt werden. Ferner müssen die Prüflinge wie ebenfalls oben bereits beschrieben einen dieser 27 vordefinierten Mustertexte schriftlich vom deutschen ins englische übersetzen.
Im praktischen Teil der Prüfung wird der Prüfer unterschiedliche Meldungen, die im Kurs gelernt und geübt wurden, abfragen. Die entsprechenden Meldungen müssen dabei auswendig gekonnt werden.
Für den Erwerb des SRC entstehen folgende Kosten:
Der SRC berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk. Hierfür ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erforderlich. Informationen zum UBI findest du unter UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI).
Wenn du dich zum Kurs anmelden möchtest, dann sende uns bitte eine Mail mit nachfolgenden Daten an die info@bootsfuehrerschein-fulda.de:
Nimm bitte Kontakt zu uns auf.
per Mail: info@bootsfuehrerschein-fulda.de
per Telefon: (0 66 59) 97 89 04 4 oder (0 17 1) 75 85 68 5