Wir bieten in Fulda regelmäßig im Frühjahr und im Herbst unsere Kurse zum Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) an.
Der UBI berechtigt zur Bedienung und Beaufsichtigung eines UKW-Funkgerätes an Bord eines Sportbootes und zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.
Ist ein Sportboot mit einem UKW-Funkgerät für den Binnenschifffahrtsfunk ausgestattet und soll auf einer Binnenschifffahrtsstraße gefahren werden, so ist es zwingend erforderlich, dass ein Crewmitglied über den UBI verfügt. Ist dies nicht der Fall, so darf das Boot in diesem Revier nicht gefahren werden.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk wird international anerkannt.
Die nächste theoretische und praktische Ausbildung zum UBI findet an folgendem Tag in den Räumen der Fahrschule Jürgen Auth, Kurfürstenstr.17, 36037 Fulda statt:
Dieser Termin gilt sowohl für Teilnehmer, die bereits am Kurs zum SRC teilgenommen haben als auch für Teilnehmer, die nur den UBI machen wollen.
Für Teilnehmer, die nur den UBI machen wollen, findet ein ergänzender Termin für die praktische Ausbildung nach Absprache statt.
Die Kurse zum Erwerb des UBI finden mit mindestens 5 und maximal 12 Teilnehmern statt. Sollte es mehr Anmeldungen geben, entscheidet die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen über die Teilnahme.
Die Ausbildung zum UBI besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im Theorieteil beschäftigen wir uns zunächst mit den Grundlagen des Binnenfunks. Hierzu zählen Inhalte wie Entstehung des Binnenfunks, Rechtliche Grundlagen, Verkehrskreise, Betriebsverfahren, Funkzeugnisse, Kennzeichnung von Funkstellen, Funkbetrieb und Technik, etc. In der Regel benötigen wir für den theoretischen Teil etwa einen halben Tag.
Den überwiegenden Teil des Kurses nimmt anschließend die praktische Ausbildung in Anspruch. Hierfür stehen für die Kursteilnehmer 6 Funkgeräte vom Typ icom IC-M 323 zur Verfügung. An einem dieser Ausbildungsgeräte wird später auch die Prüfung stattfinden.
In der praktischen Ausbildung beschäftigen wir uns zunächst mit der grundlegenden Bedienung und Menüführung des Ausbildungsfunkgerätes, wobei das für Teilnehmer des Kurses zum SRC nur wenige Neuerungen mit sich bringt.
Nachdem wir uns mit den Geräten vertraut gemacht haben, üben wir intensiv die verschiedenen prüfungsrelevanten Meldungen eigener Notverkehr, bestätigen einer empfangenen Notfallmeldung, weiterleiten einer Notmeldung, Funkstille im Notverkehr gebieten, Notverkehr beenden, Dringlichkeitsmeldung, Sicherheitsmeldung und Routinemeldung.
Im Binnenfunk ist die Handhabung des so genannten „Handbuch Binnenschifffahrtsfunk“ ein wesentliches Element. Dieses wird insbesondere benötigt, um daraus im Binnenfunk die Kanäle der Revierzentralen, Schleusen, Brücken, etc. zu entnehmen. Daher wird auch die Handhabung des „Handbuch Binnenschifffahrtsfunk“ intensiv geübt.
Für die praktische Prüfung weiterhin relevant ist auch das internationale Buchstabieralphabet.
Die Prüfung zum UBI findet voraussichtlich am Samstag, 29. März 2025 in Eibelstadt statt.
(Terminänderungen vorbehalten)
Alle Prüfungen werden vom Prüfungsausschuss Main des DMYV (Deutscher Motoryachtverband e.V.) abgenommen (www.pa-main.de).
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Teilnehmer, die auch den SRC machen, einen Fragebogen mit 10 Ergänzungsfragen (Multiple-Choice-Fragen) beantworten. Teilnehmer, die nur den UBI machen, müssen einen Fragebogen mit 22 Multiple-Choice-Fragen beantworten. Diese Fragen entstammen einem festgelegten Fragenkatalog von 130 Fragen. Die entsprechenden Grundlagen wurden im theoretischen Teil des Kurses besprochen.
Im praktischen Teil der Prüfung wird der Prüfer unterschiedliche Meldungen, die im Kurs gelernt und geübt wurden, abfragen. Die entsprechenden Meldungen müssen dabei auswendig gekonnt werden. Besonders wichtig ist hier zusätzlich die korrekte Handhabung des „Handbuch Binnenschifffahrtsfunk“.
Teilnehmer, die nur den UBI machen, müssen zusätzlich noch einen Meldungstext, den der Prüfer diktiert aufnehmen, wobei auch die Nutzung des internationalen Buchstabieralphabetes geprüft wird.
Für den Erwerb des UBI entstehen folgende Kosten, wenn er gemeinsam mit dem SRC erworben wird:
Für den Erwerb des UBI entstehen folgende Kosten, wenn nur der UBI erworben wird:
Der UBI berechtigt nicht zur Teilnahme am Seefunk ! Hierfür ist das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) erforderlich. Informationen zum SRC findest du unter beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC).
Zur Anmeldung zum Kurs sende mir bitte eine Mail an die info@bootsfuehrerschein-fulda.de und lasse mir folgende Daten zukommen: