Die Bootsschule Jürgen Gies bietet in Fulda regelmäßig im Frühjahr und im Herbst ihre Kurse zum Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) an.
Ab 2026 mit neuem Konzept:
die theoretische Ausbildung findet online statt, die praktische Ausbildung in Einzeltrainings

Der UBI berechtigt zur Bedienung und Beaufsichtigung eines UKW-Funkgerätes an Bord eines Sportbootes und zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.
Ist ein Sportboot mit einem UKW-Funkgerät für den Binnenschifffahrtsfunk ausgestattet und soll auf einer Binnenschifffahrtsstraße gefahren werden, so ist es zwingend erforderlich, dass ein Crewmitglied über den UBI verfügt. Ist dies nicht der Fall, so darf das Boot in diesem Revier nicht gefahren werden.
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk wird international anerkannt.
Die Ausbildung zum UBI besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
In der theoretischen Ausbildung beschäftigen wir uns zunächst mit den Grundlagen des Binnenfunks. Hierzu zählen Inhalte wie Entstehung des Binnenfunks, Rechtliche Grundlagen, Verkehrskreise, Betriebsverfahren, Funkzeugnisse, Kennzeichnung von Funkstellen, Funkbetrieb und Technik, etc.
In der praktischen Ausbildung beschäftigen wir uns anschließend mit der Handhabung des Funkgerätes. Hierfür stehen für die Kursteilnehmer Funkgeräte vom Typ icom IC-M 323 zur Verfügung. An einem dieser Funkgeräte wird später auch die Prüfung stattfinden.

Nachdem wir uns mit dem Funkgerät vertraut gemacht haben, üben wir intensiv die verschiedenen prüfungsrelevanten Meldungen wie eigenen Notverkehr einleiten, bestätigen einer empfangenen Notfallmeldung, weiterleiten einer Notmeldung, Funkstille im Notverkehr gebieten, Notverkehr beenden, Dringlichkeitsmeldung, Sicherheitsmeldung und Routinemeldung.
Im Binnenfunk ist die Handhabung des so genannten “Handbuch Binnenschifffahrtsfunk” ein wesentliches Element. Dieses wird insbesondere benötigt, um daraus im Binnenfunk die Kanäle der Revierzentralen, Schleusen, Brücken, etc. zu entnehmen. Daher wird auch die Handhabung des “Handbuch Binnenschifffahrtsfunk” intensiv geübt.
Im letzten Teil beschäftigen wir uns noch mit Übungen zu Diktat und Textwiedergabe, die für die Prüfung relevant sind. Dieser Teil entfällt für Teilnehmer, die auch den SRC machen oder bereits besitzen.
Für die praktische Prüfung weiterhin relevant ist auch das internationale Buchstabieralphabet.
Die nächste theoretische Ausbildung zum UBI findet an folgenden Abenden online (per Zoom) statt:
Die praktische Ausbildung findet in Einzeltrainings bei uns in Eichenzell statt. Die Termine werden individuell vereinbart. Für Teilnehmer, die nur den UBI machen, sind 2 Termine á ca. 1,5 Stunden notwendig. Für Teilnehmer, die auch den SRC machen, genügt 1 Termin mit ca. 1,5 Stunden.
Die Kurse zum Erwerb des UBI finden unabhängig von einer Teilnehmerzahl statt.
Die Prüfung zum UBI findet voraussichtlich am Sonntag, 01. März 2026 in Würzburg statt.
(Terminänderungen vorbehalten)
Alle Prüfungen werden vom Prüfungszentrum Main des DMYV (Deutscher Motoryachtverband e.V.) abgenommen (www.pz-main.de).
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Teilnehmer, die auch den SRC machen, einen Fragebogen mit 10 Ergänzungsfragen (Multiple-Choice-Fragen) beantworten. Teilnehmer, die nur den UBI machen, müssen einen Fragebogen mit 22 Multiple-Choice-Fragen beantworten. Diese Fragen entstammen einem festgelegten Fragenkatalog von 130 Fragen. Die entsprechenden Grundlagen wurden im theoretischen Teil des Kurses besprochen.
Im praktischen Teil der Prüfung wird der Prüfer unterschiedliche Meldungen, die im Kurs gelernt und geübt wurden, abfragen. Die entsprechenden Meldungen müssen dabei auswendig gekonnt werden. Besonders wichtig ist hier zusätzlich die korrekte Handhabung des “Handbuch Binnenschifffahrtsfunk”.
Teilnehmer, die nur den UBI machen, müssen zusätzlich noch einen Meldungstext, den der Prüfer diktiert aufnehmen sowie einen weiteren Wiedergeben, wobei auch die Nutzung des internationalen Buchstabieralphabetes geprüft wird.
Für den Erwerb des UBI entstehen folgende Kosten, wenn er gemeinsam mit dem SRC erworben wird:
Für den Erwerb des UBI entstehen folgende Kosten, wenn nur der UBI erworben wird:
Der UBI berechtigt nicht zur Teilnahme am Seefunk ! Hierfür ist das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC) erforderlich. Informationen zum SRC findest du unter beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate (SRC).
Wenn du dich zum Kurs anmelden möchtest, dann sende uns bitte eine Mail mit nachfolgenden Daten an die info@bootsfuehrerschein-fulda.de:
Nimm bitte Kontakt zu uns auf.
per Mail: info@bootsfuehrerschein-fulda.de
per Telefon: (0 66 59) 97 89 04 4 oder (0 17 1) 75 85 68 5